Reiserücktrittsversicherung

Die Urlaubsreise ist gebucht und man hat versäumt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen . Bewusst wird es einem manchmal erst wenn man im Gespräch von Erfahrungen hört, in denen genau die Situation eintritt an die man bei der Planung der Urlaubsreise nicht gedacht hat.

Eine Reise kann aus unerwarteten Gründen nicht angetreten werden und die Stornokosten hierfür sind meist nicht unerheblich. Nicht nur unerwartet schwere Erkrankung ist ein Grund um eine Reise nicht antreten zu können. Schaden am
Eigentum, Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsplatzwechsel Wiederholung einer Prüfung können auch Bewegründe sein um eine lang im Voraus gebuchte Reise nicht antreten zu können.

Es lohnt sich auch noch bei einer kurzfristig gebuchten Reise eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, denn eine Grippe kann uns auch kurz vor Antritt ans Bett fesseln und uns reiseunfähig machen. In diesem Fall benötigt man natürlich ein Attest des Hausarztes der die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Aber auch eine Erkrankung einer uns nahestehenden Person kann uns dazu bewegen die Reise nicht anzutreten. Hat man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen trägt man lediglich den Selbstbehalt der Stornokosten. In der Regel sind das 20 % oder mindestens 25 €. Da Stornokosten oft sehr hoch sind ist es empfehlenswert die Reiserücktrittsversicherung ohne die Selbstbeteiligung abzuschließen.

Wenn man die Reiserücktrittsversicherung nach Buchung der Reise macht muss man die Abschlussfristen
beachten. Die Versicherer bieten einem heute die Möglichkeit in der Regel bis zu 30 Tage vor Reisebeginn sich für den Versicherungsschutz zu entscheiden. Bei einer Last-Minute Reise muss man die Fristen genauer beachten. Hier muss in der Regel am Buchungstag oder innerhalb der nächsten drei Werktage abgeschlossen werden.

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